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| A M A L G A M Kassen müssen Austausch nicht zahlen Wer intakte Amalgam-Füllungen los werden möchte, der muss auch künftig selber dafür zahlen. Die Krankenkassen brauchen die Kosten dafür grundsätzlich nicht zu tragen. Das hat das Bundessozialgericht jetzt in einem Grundsatzurteil entschieden. Kassel - Patienten haben keinen Anspruch darauf, ihre umstrittenen Amalgam-Zahnfüllungen wegen gesundheitlicher Beschwerden auf Kosten der Krankenkassen austauschen zu lassen. Ein Zusammenhang zwischen Depressionen oder Gelenkschmerzen und dem Quecksilber in den Füllungen sei wissenschaftlich nicht ausreichend bewiesen. Dies stellten die Richter in Kassel am Mittwoch klar. Solange es nur eine hypothetische Möglichkeit gebe, dass die Beschwerden mit einem Wechsel der Füllmaterialien gelindert werden könnten, dürften die Kassen nicht in die Pflicht genommen werden. Damit wies das höchste deutsche Sozialgericht die Klage eines Mannes ab, der unter anderem über Depressionen, Müdigkeit, Gelenkschmerzen und Nervosität geklagt und diese Beschwerden auf seine Amalgam- Füllungen zurückgeführt hatte. Eine Quecksilber-Allergie lag jedoch nicht vor.
Mit ihrer Entscheidung hoben die BSG-Richter ein Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen auf. Das LSG hatte die Krankenkasse dazu verurteilt, die Kosten für den Austausch der Füllungen zu tragen, weil dies eine "gute Möglichkeit" sei, die Beschwerden des Patienten zu lindern oder zu heilen. Eine weitergehende Erfolgsaussicht als diese "gute Möglichkeit" könne in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht verlangt werden. Dem widersprachen die BSG-Richter, da der Zusammenhang zwischen dem Amalgam und den gesundheitlichen Beschwerden nur eine ungesicherte Annahme sei. Im konkreten Fall hatte es die Krankenkasse abgelehnt, gut 1200 Mark für den Tausch intakter Amalgam-Füllungen gegen Zementfüllungen zu zahlen. Der Anwalt des Klägers nannte das BSG-Urteil "bedauerlich". Nach seiner Ansicht hat der Richterspruch die Diskussionen um Amalgam-Füllungen vorerst beendet. © SPIEGEL ONLINE 1999 Alle Rechte vorbehalten Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet AG | ||||||
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